
IMPRESSUM
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music2jump e.U. by Matthäus Paciorek
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Niederösterreich
Firmensitz: Rametzhofen 10 / 3232 Bischofstetten
(Achtung: Unsere Büroanschrift weicht vom Firmensitz ab!)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU78966317
E-Mail: office@music2jump.at
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Besprechungsbüro in Niederösterreich
music2jump e.U.
Industriestraße 1
3200 Ober-Grafendorf
Österreich
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Besprechungsbüro in Oberösterreich
Andreas Mayrhofer
Resthofstraße 88/5
4200 Steyr
Österreich
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Foto: ©Patricia Koppenberger Fotografie
Unternehmensgegenstand
Beleuchtungs- & Beschallungstechnik
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Mitgliedschaft
WKNÖ
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Rechtsvorschriften
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
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Aufsichtsbehörde
Bezirkshauptmannschaft Melk
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Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen
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**Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für music2jump e.U. Hochzeits- und Event-DJ-Dienstleistungen, sowie Licht- und Tontechnik**
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1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen music2jump e.U. , im Folgenden „Dienstleister“ genannt, und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“ genannt, für die Bereitstellung von DJ-Dienstleistungen, sowie Licht- und Tontechnik für Hochzeiten und Events. Mit der Buchung eines unserer Angebote erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
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2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden kommt zustande, sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung schriftlich oder elektronisch erhält. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
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3. Zahlungsbedingungen
- **Anzahlung**: 10 % des vereinbarten Gesamtbetrags sind innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu zahlen.
- **Restzahlung**: Der restliche Betrag ist entweder in bar am Tag der Veranstaltung oder per Banküberweisung nach der Veranstaltung fällig. Bei Banküberweisung ist der Betrag innerhalb von 7 Tagen nach Veranstaltungsdatum auf das vom Dienstleister angegebene Konto zu überweisen.
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4. Stornierungsbedingungen
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten die folgenden Regelungen:
- **Bis 26 Wochen vor dem Veranstaltungstermin**: Es wird eine Stornierungsgebühr von 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
- **Bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin**: Es wird eine Stornierungsgebühr von 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
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5. Leistungserbringung
Der Dienstleister verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen (DJ-Dienstleistungen, Licht- und Tontechnik) zum Veranstaltungsdatum bereitzustellen. Der Dienstleister wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine pünktliche und qualitativ hochwertige Leistung sicherzustellen. Für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegen (z. B. höhere Gewalt, technische Defekte), wird keine Haftung übernommen.
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6. Haftung
Der Dienstleister haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der bereitgestellten Technik durch den Kunden oder Dritte entstehen, haftet der Kunde.
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7. Technische Voraussetzungen
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass am Veranstaltungsort die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen vorhanden sind (z. B. Stromanschlüsse). Sollte dies nicht der Fall sein und eine Erbringung der Leistung dadurch nicht möglich sein, bleibt der vereinbarte Gesamtbetrag dennoch fällig.
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8. Datenschutz
Die im Rahmen der Buchung erfassten persönlichen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich.
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9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist der Sitz des Dienstleisters.
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GÜLTIG AB 08.09.2025 sind noch folgende Ergänzungen:
10.SPIELZEIT UND VERLÄNGERUNG
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Die vereinbarte Spielzeit endet laut Auftrag.
Sollte der Kunde eine Verlängerung wünschen, ist diese bis maximal 3:00 Uhr möglich.
Für eine Verlängerung nach 3:00 Uhr wird ein pauschaler Betrag von 500,00 € verrechnet, da dem DJ in diesem Fall zusätzliche Übernachtungs- und Folgekosten entstehen.
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11.SCHUTZ DER TECHNIK und Haftung durch Dritte
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1. Der Zugang zur DJ-Technik (Controller, Mischpult, Laptop, Lautsprecher etc.) ist ausschließlich dem DJ und seinem Team gestattet.
2. Gästen, insbesondere alkoholisierten Personen und Kindern, ist der direkte Kontakt zur Technik untersagt.
3. Für Schäden, die durch unbefugte Personen an der Technik entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang.
4. Bei Missachtung dieser Regelung behält sich der DJ das Recht vor, die Musik unverzüglich zu unterbrechen bzw. die Veranstaltung zu beenden. In diesem Fall wird das vereinbarte Gesamtpreis in voller Höhe fällig.
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12.MEDIEN
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Der DJ behält sich vor, während der Veranstaltung kurze Fotos und Videos (z. B. von der Tanzfläche oder dem DJ-Auftritt) aufzunehmen und auf den eigenen Social-Media-Kanälen oder der Website zu veröffentlichen.
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Aufnahmen, die den Kunden oder Gäste in erkennbarer Weise zeigen, erfolgen nur zu dokumentarischen Zwecken und ohne Namensnennung.
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Der Kunde kann dieser Nutzung im Vorfeld oder spätestens zu Beginn der Veranstaltung schriftlich widersprechen. In diesem Fall werden keine Aufnahmen veröffentlicht.
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VERPFLEGUNG
Dem gesamten Personal von music2jump sind während der Veranstaltung Getränke sowie mindestens eine warme Mahlzeit pro Person zur Verfügung zu stellen.
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2. Inhalt des Onlineangebotes
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